Direktzugang und Blankoverordnung: Was die geplante Reform für Physiotherapiepraxen in Deutschland bedeutet

TL;DR
- Die Blankoverordnung gilt in der Physiotherapie seit November 2024 und wird derzeit ausgewertet. Ärztinnen und Ärzte stellen weiterhin die Heilmittelverordnung aus, während Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die konkreten Behandlungsparameter festlegen.
- Der Direktzugang würde den vorherigen Arztbesuch entbehrlich machen. Das BMG prüft derzeit eine gesetzliche Grundlage für Modellvorhaben, doch ein Starttermin steht nicht fest.
- Beide Reformwege übertragen mehr klinische Verantwortung auf Physiotherapiepraxen. Praxen müssen Entscheidungen zu Befund, Behandlungsart, Frequenz und Dauer nachvollziehbar dokumentieren.
- Praxisinhaber sollten deshalb Aufnahmeprozesse, Dokumentationsstandards und die Anbindung ihrer Physiotherapie Software an bestehende Akten- und Abrechnungssysteme frühzeitig prüfen.
Direktzugang und Blankoverordnung: zwei unterschiedliche Konzepte
Bei der Blankoverordnung bleibt die Arztpraxis der Zugangspunkt zur Physiotherapie. Ärztinnen und Ärzte stellen für festgelegte Diagnosen weiterhin eine Heilmittelverordnung aus. Die behandelnde Physiotherapiepraxis entscheidet anschließend über die konkreten Heilmittel sowie über Frequenz und Dauer der Behandlung im zulässigen Rahmen.
Beim Direktzugang entfällt die ärztliche Verordnung als Zugangsvoraussetzung. Patientinnen und Patienten könnten eine Physiotherapiepraxis unmittelbar aufsuchen. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten würden die physiotherapeutische Befunderhebung übernehmen, den Behandlungsbedarf beurteilen und Art sowie Umfang der Therapie festlegen. Sie müssten zugleich Warnsignale erkennen und bei Bedarf eine ärztliche Abklärung veranlassen.
Ute Repschläger vom IFK beschreibt den entscheidenden Unterschied über die Rolle der Ärzteschaft. Bei der Blankoverordnung bleibt der Arzt Gatekeeper, während der Direktzugang diesen vorgeschalteten Arztkontakt aufhebt. Der IFK warnt deshalb davor, Erfahrungen mit der Blankoverordnung unmittelbar auf den Direktzugang zu übertragen. Beide Modelle verteilen Verantwortung unterschiedlich und benötigen jeweils eine eigene Bewertung.
Die Blankoverordnung beruht auf Verträgen nach § 125a SGB V über eine Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung. Die Regelung trat laut GKV-Spitzenverband am 1. April 2024 für Ergotherapie und am 1. November 2024 für Physiotherapie in Kraft. Vorgeschriebene Zwischenberichte und Abschlussberichte sollen unter anderem Mengenentwicklung, finanzielle Folgen sowie Behandlungs- und Ergebnisqualität untersuchen.
Für Physiotherapiepraxen gehört die Blankoverordnung damit seit November 2024 zum geltenden Versorgungsrahmen. Der Direktzugang bleibt dagegen ein mögliches Modellvorhaben. Das Bundesgesundheitsministerium prüft nach dem öffentlich bestätigten Verfahrensstand eine gesetzliche Grundlage für entsprechende Erprobungen durch Berufsverbände und Krankenkassen. Ein verbindlicher Starttermin oder Zeitplan liegt bislang nicht vor.
Der Stand 2026: Kosten steigen, Qualität bleibt unklar
Die AOK-Ausgaben für Heilmittel stiegen im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 8,7 Prozent. Bereits 2025 hatten die gesetzlichen Krankenkassen 14,7 Milliarden Euro ausgegeben, 10,4 Prozent mehr als 2024. Der Heilmittel-Report 2026 der AOK führt den Anstieg unter anderem auf höhere Vergütungen und die Einführung der Blankoverordnung zurück.
Besonders viel Aufmerksamkeit erhält der Kostenvergleich bei Schulterdiagnosen. Im vierten Quartal 2025 kostete eine Blankoverordnung hier durchschnittlich 714 Euro. Eine reguläre ärztliche Heilmittelverordnung kostete im Durchschnitt 214 Euro. Laut AOK entstand der Unterschied vor allem durch längere Behandlungszeiträume und eine höhere Behandlungsfrequenz. Obwohl Blankoverordnungen 2025 lediglich 2,4 Prozent aller physiotherapeutischen Verordnungen ausmachten, entfielen 4,5 Prozent der entsprechenden Umsätze auf sie.
Die Kostenzahlen belegen jedoch weder eine bessere noch eine schlechtere Versorgung. Der Report räumt ausdrücklich ein, dass belastbare Erkenntnisse zur Versorgungsqualität und zum Nutzen der größeren therapeutischen Entscheidungsfreiheit fehlen. Die verfügbare Abrechnungsstatistik zeigt, welche Leistungen Praxen erbracht und abgerechnet haben. Sie zeigt nicht zuverlässig, ob Patientinnen und Patienten schneller genesen, seltener chronische Beschwerden entwickeln oder langfristig weniger Behandlung benötigen.
Der WIdO-Berichtsband widmet deshalb zahlreiche Beiträge der Frage, wie sich Qualität künftig messen lässt. Diskutiert werden unter anderem Leitlinientreue, Qualifizierung und die Auswertung von Routinedaten. Solange einheitliche Ergebnisdaten fehlen, bleibt die politische Bewertung offen. Die AOK sieht im Kostenanstieg einen Grund für eine vorsichtige Ausweitung der Blankoverordnung. Berufsverbände halten dagegen, dass höhere Ausgaben ohne Ergebnisdaten keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit oder Qualität der Behandlung erlauben.
AOK's Zwischenbilanz gegen Physio Deutschlands Faktencheck
AOK und Physio Deutschland bewerten dieselben Ausgabendaten nach unterschiedlichen Maßstäben. Die AOK stellte in ihrer Zwischenbilanz vom 17. März 2026 die höheren Behandlungskosten in den Vordergrund. Sie verwies unter anderem auf den häufigeren Einsatz von Manueller Therapie und Krankengymnastik am Gerät sowie auf einzelne Fälle mit besonders hohen Ausgaben.
Physio Deutschland hält diese Kostenbetrachtung für zu eng. Die Vorsitzende Andrea Rädlein argumentiert im Faktencheck des Verbands, dass bestimmte Schulterdiagnosen eine intensivere und evidenzbasierte Behandlung erfordern. Häufigere Manuelle Therapie könne deshalb eine fachlich begründete Entscheidung sein. Auch mehr gerätegestützte Krankengymnastik passe zu Behandlungskonzepten, die Aktivierung, Kraftaufbau, und Beweglichkeit stärker einbeziehen.
Der zentrale Streit betrifft die Interpretation höherer Anfangskosten. Die AOK sieht darin einen Anlass, die Wirtschaftlichkeit der Blankoverordnung zu prüfen. Rädlein hält dagegen, dass eine bedarfsgerechtere Therapie zunächst mehr kosten könne, aber möglicherweise spätere Ausgaben durch lange Verläufe oder Chronifizierung senke. Physio Deutschland weist zudem darauf hin, dass bislang keine Vollkostenrechnung den neuen Versorgungsweg mit der früheren Versorgung vergleicht.
Beide Positionen stoßen an dieselbe Datengrenze. Wissenschaftlich belastbare Ergebnisse zu Behandlungserfolg, Patientenzufriedenheit, und langfristigen Folgekosten liegen für die Blankoverordnung noch nicht vor. Geplante Evaluationsstudien des Innovationsfonds sollen diese Lücke untersuchen. Bis dahin belegen die verfügbaren Zahlen vor allem, welche Leistungen abgerechnet wurden und wie viel sie kosteten.
Für Praxen erhöht die offene Ergebnisfrage den Wert nachvollziehbarer Verlaufsdaten. Wer Behandlungsart, Therapiefrequenz, klinische Begründung, und erreichte Veränderungen sauber dokumentiert, kann spätere Bewertungen auf mehr als Abrechnungsdaten stützen. Die politische Debatte zeigt damit bereits, welche Nachweise bei zusätzlicher therapeutischer Entscheidungsfreiheit voraussichtlich stärker gefragt sein werden.
VPT: "Die Strukturreform kann nicht warten"
Der VPT fordert eine grundlegende Reform der Ausbildung und des Berufsgesetzes, statt die Blankoverordnung schrittweise nachzubessern. Bei seiner Berliner Pressekonferenz am 8. Januar 2026 verwies der Verband auf rund 12.000 fehlende Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie auf ein Berufsgesetz aus dem Jahr 1994. Nach Auffassung des VPT erschweren veraltete Ausbildungsstrukturen die Personalgewinnung und eine eigenständigere Versorgung. Laut dem Bodymedia-Bericht über die VPT-Strukturreform will der Verband deshalb Kompetenzen für den Direktzugang bereits in der Ausbildung verankern.
Das Fünf-Säulen-Modell verbindet den Direktzugang mit einer breiteren Ausbildungsreform. Der VPT schlägt Studiengänge neben modernisierten Berufsfachschulen vor. Modulare Qualifikationen und anrechenbare Vorleistungen sollen Wechsel zwischen beiden Bildungswegen ermöglichen. Bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütung und Schulgeldfreiheit sollen den Beruf zugänglicher machen. Zudem sollen bisher separat erworbene Zertifikatsqualifikationen in die Grundausbildung einfließen. Studiengänge sollen schließlich die diagnostischen und rechtlichen Kompetenzen vermitteln, die ein Direktzugang voraussetzt.
Der VPT setzt damit früher an als die AOK. Die AOK will zunächst belastbar beurteilen, welche Kosten und Behandlungsergebnisse mehr therapeutische Entscheidungsfreiheit erzeugt. Der VPT betrachtet erweiterte Autonomie dagegen als Bestandteil der nötigen Personal- und Ausbildungsreform. Die fehlenden Ergebnisdaten zur Blankoverordnung bleiben dabei ein offener Punkt. Auch Physio Deutschland verweist darauf, dass wissenschaftlich belastbare Untersuchungen zu Qualität und Patientenzufriedenheit noch ausstehen.
Was sich für Praxen im Alltag ändert
Die Blankoverordnung verlagert einen Teil der wirtschaftlichen und fachlichen Verantwortung in die Physiotherapiepraxis. Laut Ärzte Zeitung geben Ärzte dabei die Budgetverantwortung und das damit verbundene Regressrisiko ab. Der verordnende Arzt stellt weiterhin die Diagnose und eröffnet den Zugang zur Behandlung. Die Praxis entscheidet jedoch im vertraglich vorgesehenen Rahmen über Heilmittel, Frequenz und Behandlungsdauer.
Der Aufnahmeprozess muss diese zusätzliche Entscheidungsverantwortung abbilden. Ihre Praxis sollte zunächst prüfen, ob Diagnose und Verordnung in den Anwendungsbereich der Blankoverordnung fallen. Anschließend müssen Behandelnde den Ausgangsbefund so erfassen, dass spätere Entscheidungen nachvollziehbar bleiben. Ein allgemeiner Hinweis auf Schmerzen reicht kaum aus, wenn die Praxis auf dieser Grundlage Umfang und Verlauf der Behandlung festlegt.
Eine belastbare Dokumentation verbindet Befund, Behandlungsziel und konkrete Entscheidung. Wenn eine Praxis beispielsweise die Frequenz erhöht oder eine andere Maßnahme auswählt, sollte die Akte den klinischen Grund dafür erkennen lassen. Verlaufskontrollen müssen außerdem zeigen, warum die Behandlung fortgesetzt, angepasst oder beendet wurde. Solche Einträge unterstützen interne Fallprüfungen und erleichtern Rückfragen durch Kostenträger.
Der Direktzugang würde die Verantwortung noch weiter vorverlagern. Ohne ärztliche Verordnung müsste die Physiotherapiepraxis zusätzlich beurteilen, ob Physiotherapie überhaupt angezeigt ist oder ob eine ärztliche Abklärung erforderlich wird. Die Bundesärztekammer knüpft einen möglichen Direktzugang deshalb an vorab definierte Versorgungsaufgaben, einen klaren Handlungsrahmen und ein Qualifikationsniveau, auf dessen Basis Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Warnsignale zuverlässig erkennen. Diese Position deutet darauf hin, dass ein späteres Direktzugangsmodell strukturierte Erstuntersuchungen und dokumentierte Weiterverweisungsentscheidungen verlangen dürfte.
Praxisleitungen können ihre Abläufe schon vor weiteren Reformschritten prüfen. Aufnahmeformulare sollten die erforderlichen Verordnungs- und Befunddaten vollständig erfassen, und Dokumentationsvorlagen sollten klinische Entscheidungen mit dem jeweiligen Befund verknüpfen. Regelmäßige Stichproben zeigen, ob Behandlungsänderungen auch Monate später verständlich bleiben. Die verwendete Physiotherapie Software muss solche Informationen zuverlässig zusammenführen oder an das führende Dokumentationssystem übergeben können.
Warum Praxissoftware und EPA-Integration jetzt an Bedeutung gewinnen
Praxissoftware gewinnt an Bedeutung, wenn eine Praxis ihre Therapieentscheidungen nachvollziehbar belegen muss. Eine belastbare Patientenakte dokumentiert den Ausgangsbefund, die gewählte Behandlung und spätere Anpassungen. Sie verknüpft diese Entscheidungen außerdem mit dem Therapieverlauf. Unter der Blankoverordnung trägt die Praxis mehr Verantwortung dafür, dass diese Kette vollständig und fachlich begründet bleibt.
Die elektronische Patientenakte ersetzt dabei nicht die interne Behandlungsdokumentation. Ihre Praxis benötigt weiterhin ein führendes Dokumentationssystem für Befunde, Verlaufsnotizen und abrechnungsrelevante Angaben. Gute Schnittstellen verringern doppelte Eingaben und ermöglichen einen kontrollierten Datenaustausch. Exportfunktionen sollten Unterlagen in einem lesbaren Format bereitstellen, ohne dass Mitarbeitende Informationen aus mehreren Anwendungen manuell zusammensuchen müssen.
Physitrack ergänzt diese technische Struktur als Software für Übungsverordnung und Therapiebegleitung. Die Plattform übermittelt Heimübungsprogramme und erfasst unter anderem absolvierte Einheiten sowie Angaben zu Schmerz und Schwierigkeit. Vorhandene EHR- und Praxissoftware-Integrationen können solche Daten an das eigentliche Dokumentationssystem anbinden. Physitrack ersetzt jedoch weder SOAP-Notizen noch Befund-, Termin-, Abrechnungs- oder Patientenaktenfunktionen.
Praxisinhaber sollten deshalb prüfen, welches System die rechtlich maßgebliche Behandlungsakte führt und welche Anwendungen Daten dorthin übertragen. Der Test sollte einen vollständigen Patientenfall abbilden, einschließlich Aufnahme, Therapieanpassung und Abschlussbericht. Prüfen Sie außerdem, ob Zugriffsrechte, Änderungen und Exporte nachvollziehbar bleiben.
Unsere deutschsprachigen Inhalte zur ePA-Integration und zum Vergleich von Physiotherapie-Software helfen bei der anschließenden Bestandsaufnahme. Entscheidend bleibt die Rollenverteilung im Softwarebestand. Das Dokumentationssystem führt die Akte, während angebundene Anwendungen strukturierte Therapie- und Verlaufsdaten beisteuern.
Fazit: Autonomie kommt mit Nachweispflicht
Blankoverordnung und Direktzugang übertragen Physiotherapiepraxen mehr klinische Entscheidungsfreiheit. Zugleich müssen Praxen nachvollziehbar belegen, warum Behandelnde eine Behandlung gewählt, angepasst oder beendet haben.
Praxisinhaber sollten ihre Abläufe deshalb schon heute auf diese Verantwortung vorbereiten. Eine strukturierte Aufnahme und einheitliche Dokumentationsstandards schaffen die nötige Grundlage. Die eingesetzte Physiotherapie Software sollte außerdem relevante Verlaufsdaten zuverlässig an das führende Dokumentationssystem oder die ePA übergeben können.
Abwarten löst diese organisatorischen Aufgaben nicht. Praxen können ihre Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten und Software bereits prüfen, bevor der Gesetzgeber den nächsten Reformschritt festlegt.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Direktzugang und Blankoverordnung?
Bei der Blankoverordnung stellt eine Ärztin oder ein Arzt weiterhin die Diagnose und die Heilmittelverordnung aus. Die physiotherapeutische Praxis bestimmt anschließend Heilmittel, Behandlungsfrequenz und Behandlungsdauer. Beim Direktzugang beginnen Patienten die Physiotherapie ohne vorherige ärztliche Verordnung.
Ist die Blankoverordnung schon Realität?
Die Blankoverordnung gilt in der Physiotherapie seit dem 1. November 2024 für festgelegte Diagnosen auf Grundlage von § 125a SGB V. Ärztinnen und Ärzte bleiben dabei der Zugangspunkt zur Versorgung. Die gesetzlich vorgesehenen Zwischen- und Abschlussberichte sollen Kosten, Mengen und Behandlungsqualität bewerten.
Wann kommt der Direktzugang?
Für den Direktzugang steht noch kein Einführungstermin fest. Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit eine gesetzliche Grundlage für Modellvorhaben zum Direktzugang. Erst nach einer gesetzlichen Entscheidung könnten Krankenkassen und Berufsverbände solche Pilotprojekte vereinbaren.
Ändert sich die Verordnung selbst oder nur die Behandlungsplanung?
Bei der Blankoverordnung ändert sich beides in unterschiedlichem Umfang. Die ärztliche Praxis stellt weiterhin eine Verordnung für eine festgelegte Diagnose aus, überlässt aber wesentliche Behandlungsparameter der physiotherapeutischen Praxis. Ein künftiger Direktzugang würde die ärztliche Verordnung als Zugangsvoraussetzung vollständig entfallen lassen.
Muss meine Praxis jetzt schon etwas tun?
Praxen sollten ihre Abläufe für Blankoverordnungen bereits heute klar festlegen. Aufnahme, Befund, Therapieentscheidung, Anpassungen und Ergebnisse sollten nachvollziehbar dokumentiert werden, weil die Praxis mehr Behandlungsverantwortung trägt. Geeignete Physiotherapie Software kann Übungsprogramme, Adhärenzdaten und den Datenaustausch mit Dokumentationssystemen unterstützen.


