Telerehabilitation in der Schweizer Physiotherapie: So gelingt die Fernbehandlung

11. September 2026

Kurz gesagt

  • Die Telerehabilitation umfasst die physiotherapeutische Beurteilung, Anleitung, Anpassung der Übungen und Verlaufskontrolle über eine sichere digitale Verbindung.
  • Sie eignet sich besonders für Verlaufskontrollen, die Nachsorge sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder langen Anfahrtswegen.
  • Erstuntersuchungen, manuelle Behandlungen, Red-Flag-Abklärungen und komplexe Hochrisikofälle erfordern weiterhin einen Termin vor Ort.
  • Ferntermine ergänzen die bestehende Terminplanung und die Abrechnung nach KVG/UVG. Sie ersetzen weder Praxisbesuche noch die individuelle klinische Beurteilung.
  • Eine geeignete Lösung verbindet stabile Videokonsultationen mit der Verschreibung von Übungen und der Dokumentation. Die Praxis muss zudem die Einwilligung, den Datenschutz gemäß nLPD sowie klare interne Abläufe gewährleisten.

Telerehabilitation in der Schweizer Physiotherapie: eine Einordnung

Die Telerehabilitation ergänzt den bestehenden Praxisbetrieb um Fernkonsultationen für ausgewählte Behandlungsschritte. Präsenztermine, Wartezimmer und die gewohnte Terminplanung bleiben bestehen. Auch die Abklärung und Abrechnung nach KVG bzw. LAMal und UVG bzw. LAA erfolgen weiterhin über die bisherigen Praxisprozesse. Eine Fernkonsultation begründet dabei nicht automatisch einen bestimmten Vergütungsanspruch.

Der zusätzliche Kanal kann insbesondere bei Verlaufskontrollen und bei der Nachsorge nach einer Untersuchung vor Ort sinnvoll sein. Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität können einzelne Termine von zu Hause aus wahrnehmen. Dasselbe gilt bei langen Anfahrtswegen, wie sie in ländlichen Gebieten und Bergregionen vorkommen können. In der internationalen Fachliteratur werden ein leichterer Zugang, weniger Reiseaufwand und eine bessere Versorgungskontinuität als mögliche Vorteile der Telerehabilitation genannt.

Die zunehmende Bedeutung nachvollziehbarer Behandlungsverläufe erhöht gleichzeitig den praktischen Nutzen digitaler Verlaufskontrollen. Eine Praxis kann Übungen besprechen, Rückmeldungen dokumentieren und Anpassungen zwischen den Präsenzterminen festhalten. Konkrete, in Kürze in Kraft tretende Schweizer Vorgaben zur Outcome-Messung lassen sich aus den verfügbaren Quellen jedoch nicht zuverlässig ableiten. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber sollten entsprechende Anforderungen daher direkt bei Physioswiss, den Tarifpartnern oder den zuständigen Fachstellen prüfen.

Die Telerehabilitation eignet sich nicht als vollständiger Ersatz für die Behandlung vor Ort. Eine umfassende Befunderhebung, eine manuelle Untersuchung oder sicherheitsrelevante Abklärungen können körperlichen Kontakt erfordern. Die Praxis entscheidet daher für jeden Behandlungsschritt, ob eine Behandlung per Video, vor Ort oder eine Kombination aus beidem fachlich angemessen ist.

Was Telerehabilitation konkret bedeutet

Telerehabilitation bezeichnet die physiotherapeutische Versorgung aus der Ferne. Je nach Behandlungssituation umfasst sie die Beurteilung von Bewegungen, die Anleitung bei Übungen, die Anpassung des Programms sowie die Kontrolle des Behandlungsverlaufs. Die fachliche Definition schließt auch Prävention, Behandlung, Schulung und Beratung über Telekommunikation ein.

Eine reine Videotelefonie hingegen überträgt lediglich Bild und Ton. Bei einer Telerehabilitationssitzung verfolgt die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut ein konkretes Behandlungsziel. Ein Patient führt beispielsweise vor der Kamera eine Knieübung durch. Die Fachkraft beurteilt Bewegungsumfang, Ausführung und Beschwerden, korrigiert die Bewegung und passt anschliessend die Wiederholungszahl oder die Belastung an. Spätere Verlaufskontrollen zeigen, ob der Patient das Programm umsetzen konnte und ob weitere Änderungen erforderlich sind.

Die fachliche Verantwortung liegt weiterhin bei der behandelnden Person. Sie muss die Eignung der Fernbehandlung beurteilen, verständliche Anweisungen geben und Beobachtungen sowie Anpassungen dokumentieren. Auch die individuelle Dosierung und die Reaktion auf Beschwerden erfordern dieselbe Sorgfalt wie in der Praxis. Reichen Bild, Schilderung des Patienten oder beobachtbare Bewegungen für eine verlässliche Beurteilung nicht aus, muss die Fachperson einen Termin vor Ort empfehlen.

Telerehabilitation bezeichnet somit einen vollständigen klinischen Ablauf über einen anderen Kommunikationskanal. Die Videokonsultation verbindet Gespräch, Beobachtung und Anleitung. Ein integriertes Übungsprogramm setzt die Behandlung nach dem Termin fort und schafft eine Grundlage für die nächste Nachuntersuchung.

Für welche Patienten und in welchen Situationen sich die Fernbehandlung eignet

Die Telerehabilitation eignet sich vor allem für Patientinnen und Patienten mit einer geklärten Diagnose und einem sicher durchführbaren Übungsprogramm. Die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut sollte in der Lage sein, die Bewegungen anhand von Videoaufnahmen ausreichend zu beurteilen. Zudem darf die Behandlung keine Palpation, manuelle Techniken oder körperliche Unterstützung erfordern.

Nachuntersuchungen und Nachsorge lassen sich häufig gut aus der Ferne durchführen. Nach einer Untersuchung in der Praxis kann die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut die Bewegungsausführung überprüfen, Reaktionen auf Belastungen besprechen und Übungen anpassen. Auch Fragen zu Schmerzen oder Schwierigkeiten im Alltag lassen sich klären, ohne für jede Kontrolle einen Termin vor Ort vereinbaren zu müssen.

Die orthopädische Rehabilitation bietet mehrere geeignete Anwendungsfälle. Dazu gehören kontrollierte Nachbehandlungen nach Gelenkoperationen sowie konservativ behandelte Verletzungen, sofern der Heilungsverlauf stabil ist. In einer kleinen Studie mit 51 Personen nach einem Kniegelenkersatz waren die klinischen Ergebnisse der Telerehabilitation denen der herkömmlichen Physiotherapie nicht unterlegen, und die Zufriedenheit fiel ähnlich aus. Solche Ergebnisse lassen sich zwar nicht auf jeden orthopädischen Fall übertragen, sprechen jedoch für den Einsatz bei sorgfältig ausgewählten Patienten.

Auch neurologische Patientinnen und Patienten können davon profitieren, sofern ihr Gesundheitszustand stabil ist und sie die Übungen zu Hause sicher durchführen können. Bei Multipler Sklerose oder nach einem Schlaganfall kann eine Fernkonsultation regelmäßige Rückmeldungen ermöglichen. Bei Bedarf kann eine Angehörige oder Betreuungsperson daran teilnehmen. Die Forschungslage entwickelt sich weiter, weist jedoch bei Schlaganfällen noch methodische Schwächen auf.

Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität profitieren besonders von den eingesparten Wegen. Gleiches gilt für Menschen aus ländlichen oder alpinen Regionen der Schweiz, die für eine kurze Kontrolluntersuchung eine lange Anreise in Kauf nehmen müssten. Ein Ferntermin senkt das Risiko eines Ausfalls, wenn Transport, Wetter oder körperliche Belastbarkeit die Anreise erschweren.

Eine hybride Planung gewährleistet die Behandlungsqualität. Die Praxis führt die Befundung und die körperlich notwendigen Kontrollen vor Ort durch und nutzt die Telerehabilitation für geeignete Zwischentermine. Sobald neue Symptome, unsichere Bewegungen oder ein unerwarteter Verlauf auftreten, vereinbart die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut wieder einen Termin vor Ort.

Wo die Telerehabilitation an ihre Grenzen stößt

Eine Fernkonsultation reicht nicht aus, wenn die Befunderhebung körperlichen Kontakt oder präzise Tests erfordert. Bei einem Ersttermin können Abtasten, passive Beweglichkeitsprüfungen und standardisierte Belastungstests für die Therapieplanung erforderlich sein. In solchen Fällen sollte die erste Untersuchung in der Praxis stattfinden. Spätere Verlaufskontrollen können je nach Befund per Video erfolgen.

Auch manuelle Behandlungstechniken erfordern einen Termin vor Ort. Mobilisationen, Weichteiltechniken und andere direkte Eingriffe lassen sich nicht aus der Ferne durchführen. Videokonferenzen eignen sich hier höchstens für die anschließende Anleitung zu Eigenübungen oder zur Kontrolle, wie die Patientin oder der Patient die Übungen ausführt.

Mögliche Warnzeichen erfordern eine persönliche medizinische Abklärung. Dazu gehören beispielsweise plötzlich auftretende neurologische Ausfälle oder akute Brustschmerzen. Eine Physiotherapeutin oder ein Physiotherapeut kann solche Beschwerden im Videogespräch erkennen und die nächsten Schritte einleiten, aber eine Fernkonsultation kann die erforderliche körperliche oder ärztliche Untersuchung nicht ersetzen.

Bei Hochrisikopatientinnen und Hochrisikopatienten ist in der Praxis besondere Vorsicht geboten. Die verfügbaren Erkenntnisse zur Sicherheit sind für solche Gruppen begrenzt, und wichtige Voruntersuchungen lassen sich teilweise nur eingeschränkt aus der Ferne durchführen. Dies betrifft beispielsweise Menschen mit instabilem Herz-Kreislauf-Zustand oder hohem Sturzrisiko. Eine Betreuungsperson vor Ort kann manche Risiken verringern, ersetzt jedoch keine notwendige Untersuchung vor Ort.

Als Faustregel gilt: Sie sollten einen Termin vor Ort vereinbaren, sobald eine fundierte Entscheidung eine körperliche Untersuchung, direkten Kontakt oder eine engmaschige Überwachung erfordert. Telerehabilitation eignet sich besser, wenn der Befund bereits geklärt ist und Sie Übungen anleiten, Fortschritte beurteilen oder ein bestehendes Programm anpassen möchten.

Rechtliche und praktische Aspekte für Schweizer Praxen

Die folgende Checkliste dient als praktische Orientierungshilfe und stellt keine Rechtsberatung dar. Die vorliegenden Recherchen enthalten keine verlässlichen detaillierten Angaben zur Abrechnung nach KVG/UVG, zu Aufbewahrungsfristen oder zu einzelnen Pflichten des revidierten Datenschutzgesetzes in der Schweiz. Klären Sie offene Punkte daher bitte mit Physioswiss, Ihrer Tarifstelle, dem Versicherer oder einer spezialisierten Rechtsberatung.

  • Einholung und Dokumentation der Einwilligung. Informieren Sie die Patientin oder den Patienten über den Ablauf, die technischen Voraussetzungen und die Grenzen der Fernbehandlung. Erläutern Sie außerdem, wann ein Termin vor Ort oder eine weitere medizinische Abklärung erforderlich wird. Dokumentieren Sie die Einwilligung in der Patientenakte.

  • Dokumentieren Sie Fernkonsultationen lückenlos. Halten Sie Befunde, klinische Einschätzungen, angeleitete Übungen, Änderungen am Behandlungsplan und vereinbarte nächste Schritte fest. Vermerken Sie technische Unterbrechungen, sofern diese die Beurteilung beeinträchtigt haben. Aus der Dokumentation sollte nachvollziehbar hervorgehen, warum eine Fernbehandlung fachlich vertretbar war.

  • Klären Sie die Zuständigkeiten mit dem Plattformanbieter. Die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut bleibt für klinische Entscheidungen verantwortlich. Der Anbieter ist je nach Vertrag unter anderem für den Betrieb, den Zugriffsschutz und die Verarbeitung der übermittelten Daten verantwortlich. Prüfen Sie Verträge, Subunternehmer, Datenstandorte, Löschregeln und das Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen.

  • Verarbeiten Sie nur die notwendigen Daten. Legen Sie im Voraus fest, welche Angaben die Plattform für Videokonsultationen, die Verschreibung von Übungen und die Verlaufskontrolle benötigt. Beschränken Sie die Zugriffsrechte auf die zuständigen Personen und vermeiden Sie private Messenger oder unkontrollierte Aufzeichnungen. Zweckbindung und Datensparsamkeit entsprechen der Grundlogik des überarbeiteten Datenschutzrechts.

  • Überprüfen Sie die Abrechnung vor Beginn. Behandeln Sie Telerehabilitation nicht automatisch wie einen Termin vor Ort. Ob und unter welchen Bedingungen eine Fernkonsultation über das KVG oder die UVG abrechenbar ist, hängt von den geltenden Tarifen, den Versicherern und den aktuellen Vorgaben ab. Lassen Sie sich die konkrete Vorgehensweise vor einem regulären Einsatz schriftlich bestätigen.

  • Behalten Sie die bestehenden Praxisabläufe bei. Führen Sie Ferntermine über die normale Terminplanung und die Patientenakte durch. Die Telerehabilitation ergänzt den Praxisbetrieb, ersetzt jedoch weder die klinische Triage noch die bestehende Abrechnungs- und Dokumentationskontrolle.

Was eine Praxis bei der Auswahl einer Telerehabilitationslösung beachten sollte

Eine geeignete Telerehabilitationslösung muss den gesamten Ablauf einer Fernkonsultation unterstützen. Eine Produktvorführung allein reicht dafür kaum aus. Testen Sie die Software mit typischen Geräten, einer gewöhnlichen Internetverbindung und einem realistischen Patientenfall.

  • Testen Sie Bild und Ton unter alltäglichen Bedingungen. Die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut muss Bewegungen, Ausweichmuster und die Ausführung der Übungen ausreichend erkennen können. Testen Sie die Verbindung mit einem Smartphone und einem Computer sowie bei schwächerem WLAN. Achten Sie darauf, wie schnell sich Bild und Ton nach einem Verbindungsabbruch wiederherstellen lassen.

  • Ändern Sie ein Übungsprogramm während des Testgesprächs. Eine gute Lösung ermöglicht es Ihnen, Übungen direkt auszutauschen, Wiederholungen anzupassen und neue Anweisungen zu versenden. Wenn Sie dafür die Konsultation verlassen oder später ein zweites System öffnen müssen, entstehen zusätzliche Arbeitsschritte und mögliche Dokumentationsfehler.

  • Bewerten Sie den gesamten Behandlungsablauf und nicht nur die Videofunktion. Die Fernkonsultation sollte mit der Verschreibung von Übungen und der Verlaufskontrolle verbunden sein. Prüfen Sie beispielsweise, ob Sie während des Gesprächs frühere Rückmeldungen einsehen und das angepasste Programm sofort bereitstellen können. Die Lösung sollte zudem relevante Angaben für die Patientendokumentation zugänglich machen, ohne Ihre bestehende Terminplanung oder Abrechnung ersetzen zu müssen.

  • Testen Sie die Patientenseite in den erforderlichen Sprachen. Für Schweizer Praxen betrifft die Mehrsprachigkeit insbesondere Deutsch, Französisch und Italienisch. Überprüfen Sie die Benutzeroberfläche, die Anleitungen zu den Übungen und die automatischen Benachrichtigungen. Eine übersetzte Startseite reicht nicht aus, wenn Patientinnen und Patienten später wichtige Hinweise nur in einer anderen Sprache erhalten.

  • Lassen Sie sich die Datenverarbeitung nachvollziehbar erläutern. Der Anbieter sollte offenlegen, wo er Gesundheitsdaten speichert, welche Auftragsverarbeiter darauf zugreifen können und wie die Löschung sowie die Aufbewahrung geregelt sind. Prüfen Sie zudem Rollen- und Zugriffsrechte, Verschlüsselung sowie die verfügbaren Vertragsunterlagen. Ihre Praxis bleibt dafür verantwortlich, dass der konkrete Einsatz den Anforderungen des nLPD und den eigenen Datenschutzvorgaben entspricht.

  • Beziehen Sie Patientinnen und Patienten in den Test ein. Eine einfache Teilnahme an der Konsultation senkt technische Hürden. Prüfen Sie, ob eine Testperson ohne lange Einweisung teilnehmen, Kamera und Mikrofon freigeben sowie das anschließende Übungsprogramm öffnen kann.

Eine eigenständige Videolösung mag für erste Versuche ausreichen. Im Dauerbetrieb müssen Sie jedoch Video, Übungssoftware und Dokumentation getrennt verwalten. Zwei Systeme führen zu zusätzlichen Anmeldungen, manuellen Übertragungen und häufig doppelter Dokumentationsarbeit. Eine integrierte Lösung reduziert diese Medienbrüche, da Beratung, Anpassung und Nachverfolgung im selben klinischen Ablauf stattfinden.

Physitrack als Beispiel für eine integrierte Lösung

Bei Physitrack verbindet ein gemeinsamer Arbeitsablauf die Videokonsultation mit der Verschreibung von Übungen. Die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut kann während des Gesprächs beobachten, wie die Patientin eine Bewegung ausführt, Rückfragen stellen und das Programm direkt anpassen. Ein separates Videotool und die anschließende Übertragung der Änderungen in eine zweite Anwendung entfallen.

Nach der Konsultation erhält die Patientin das aktualisierte Programm über PhysiApp. Die App erfasst absolvierte Übungen sowie Rückmeldungen zu Fortschritten und Beschwerden. Die behandelnde Fachkraft kann diese Angaben später prüfen und bei Bedarf eine weitere Fernkonsultation oder einen Termin vor Ort vereinbaren. Physitrack ersetzt dabei weder die bestehende Terminplanung noch die KVG- oder UVG-Abrechnung. Diese Aufgaben verbleiben in den dafür vorgesehenen Praxissystemen.

Schweizer Praxen sollten vor dem Einsatz die konkrete Sprachabdeckung und die Datenschutzbedingungen selbst prüfen. Dazu gehören die verfügbaren Patientensprachen, Zugriffsrechte, die Datenverarbeitung und die vertraglichen Verantwortlichkeiten gemäß nLPD. Der zugehörige Ratgeber zu Software für Heimtrainingsprogramme vergleicht die Funktionen zur Übungsauswahl und Programmverwaltung ausführlicher. Bei der Telerehabilitation kommt es vor allem darauf an, ob Video, Programmanpassung und die Überwachung der Therapietreue im Behandlungsablauf sinnvoll zusammenwirken.

Fazit: Der nächste Schritt für Praxisinhaber

Die Telerehabilitation eignet sich als gezielte Ergänzung, wenn Ihre Praxis geeignete Behandlungsphasen auswählt und klare Grenzen festlegt. Beginnen Sie mit einer kleinen Gruppe bereits untersuchter Patientinnen und Patienten, die für Verlaufskontrollen oder Anpassungen der Übungen keine manuelle Behandlung benötigen.

Nutzen Sie die Auswahlkriterien als Checkliste und prüfen Sie die Videoqualität, die direkte Programmanpassung, die Dokumentation, die Mehrsprachigkeit und den Datenschutz im Praxisalltag. Legen Sie im Voraus fest, bei welchen Befunden ein Termin vor Ort erforderlich ist. Klären Sie zudem offene Fragen zur KVG- oder UVG-Abrechnung mit dem Berufsverband oder einer zuständigen Fachstelle.

Bewerten Sie nach einer begrenzten Testphase technische Probleme, Terminausfälle, die Einhaltung der Vorgaben und den Zeitaufwand. Ihre Praxis kann anschließend entscheiden, für welche Patientengruppen Fernkonsultationen dauerhaft sinnvoll sind.

Kevin Kaminyar
Leiter Wachstum weltweit