Direktzugang und Blankoverordnung: Was die geplante Reform für Physiotherapiepraxen in Deutschland bedeutet

20. August 2026

Kurz gesagt

  • Die Blankoverordnung gilt in der Physiotherapie seit November 2024 und wird derzeit ausgewertet. Ärztinnen und Ärzte stellen weiterhin die Heilmittelverordnung aus, während Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die konkreten Behandlungsparameter festlegen.
  • Der Direktzugang würde den vorherigen Arztbesuch überflüssig machen. Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit eine gesetzliche Grundlage für Modellvorhaben, ein Starttermin steht jedoch noch nicht fest.
  • Beide Reformansätze übertragen mehr klinische Verantwortung auf Physiotherapiepraxen. Die Praxen müssen Entscheidungen hinsichtlich Befund, Behandlungsart, Häufigkeit und Dauer nachvollziehbar dokumentieren.
  • Praxisinhaber sollten daher frühzeitig die Aufnahmeverfahren, Dokumentationsstandards und die Anbindung ihrer Physiotherapie-Software an bestehende Akten- und Abrechnungssysteme prüfen.

Direktzugang und Blankoverordnung: zwei unterschiedliche Konzepte

Bei der Blankoverordnung bleibt die Arztpraxis der Zugangspunkt zur Physiotherapie. Ärztinnen und Ärzte stellen für festgelegte Diagnosen weiterhin eine Heilmittelverordnung aus. Die behandelnde Physiotherapiepraxis entscheidet anschließend über die konkreten Heilmittel sowie über Häufigkeit und Dauer der Behandlung im zulässigen Rahmen.

Beim Direktzugang entfällt die ärztliche Verordnung als Zugangsvoraussetzung. Patientinnen und Patienten könnten eine Physiotherapiepraxis direkt aufsuchen. Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten würden die physiotherapeutische Befundung vornehmen, den Behandlungsbedarf beurteilen und Art sowie Umfang der Therapie festlegen. Gleichzeitig müssten sie Warnsignale erkennen und bei Bedarf eine ärztliche Abklärung veranlassen.

Ute Repschläger vom IFK beschreibt den entscheidenden Unterschied hinsichtlich der Rolle der Ärzteschaft. Bei der Blankoverordnung bleibt der Arzt der „Gatekeeper“, während der Direktzugang diesen vorgelagerten Arztkontakt aufhebt. Der IFK warnt daher davor, Erfahrungen mit der Blankoverordnung unmittelbar auf den Direktzugang zu übertragen. Beide Modelle verteilen die Verantwortung unterschiedlich und erfordern jeweils eine eigene Bewertung.

Die Blankoverordnung stützt sich auf Verträge gemäß § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung. Die Regelung trat laut GKV-Spitzenverband am 1. April 2024 für die Ergotherapie und am 1. November 2024 für die Physiotherapie in Kraft. Vorgeschriebene Zwischenberichte und Abschlussberichte sollen unter anderem die Mengenentwicklung, die finanziellen Auswirkungen sowie die Behandlungs- und Ergebnisqualität untersuchen.

Für Physiotherapiepraxen gehört die Blankoverordnung somit seit November 2024 zum geltenden Versorgungsrahmen. Der Direktzugang bleibt hingegen ein mögliches Modellvorhaben. Das Bundesgesundheitsministerium prüft nach dem öffentlich bestätigten Verfahrensstand eine gesetzliche Grundlage für entsprechende Erprobungen durch Berufsverbände und Krankenkassen. Ein verbindlicher Starttermin oder Zeitplan liegt bislang nicht vor.

Der Stand 2026: Die Kosten steigen, die Qualität bleibt unklar

Die AOK-Ausgaben für Heilmittel stiegen im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 8,7 Prozent. Bereits 2025 hatten die gesetzlichen Krankenkassen 14,7 Milliarden Euro ausgegeben, 10,4 Prozent mehr als 2024. Der Heilmittel-Report 2026 der AOK führt den Anstieg unter anderem auf höhere Vergütungen und die Einführung der Blankoverordnung zurück.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Kostenvergleich bei Schulterdiagnosen. Im vierten Quartal 2025 kostete eine Blankoverordnung in diesem Bereich durchschnittlich 714 Euro. Eine reguläre ärztliche Heilmittelverordnung kostete im Durchschnitt 214 Euro. Laut AOK war der Unterschied vor allem auf längere Behandlungszeiträume und eine höhere Behandlungshäufigkeit zurückzuführen. Obwohl Blankoverordnungen im Jahr 2025 lediglich 2,4 Prozent aller physiotherapeutischen Verordnungen ausmachten, entfielen 4,5 Prozent der entsprechenden Umsätze auf sie.

Die Kostenzahlen belegen jedoch weder eine bessere noch eine schlechtere Versorgung. Der Bericht räumt ausdrücklich ein, dass belastbare Erkenntnisse zur Versorgungsqualität und zum Nutzen der größeren therapeutischen Entscheidungsfreiheit fehlen. Die verfügbare Abrechnungsstatistik zeigt, welche Leistungen Praxen erbracht und abgerechnet haben. Sie gibt keinen verlässlichen Aufschluss darüber, ob Patientinnen und Patienten schneller genesen, seltener chronische Beschwerden entwickeln oder langfristig weniger Behandlungen benötigen.

Der WIdO-Berichtsband widmet daher zahlreiche Beiträge der Frage, wie sich Qualität künftig messen lässt. Diskutiert werden unter anderem die Einhaltung von Leitlinien, die Qualifizierung und die Auswertung von Routinedaten. Solange einheitliche Ergebnisdaten fehlen, bleibt die politische Bewertung offen. Die AOK sieht im Kostenanstieg einen Grund für eine vorsichtige Ausweitung der Blankoverordnung. Berufsverbände halten dagegen, dass höhere Ausgaben ohne Ergebnisdaten keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit oder Qualität der Behandlung zulassen.

Die Zwischenbilanz der AOK im Vergleich zum Faktencheck von „Physio Deutschland“

Die AOK und Physio Deutschland bewerten dieselben Ausgabendaten nach unterschiedlichen Maßstäben. Die AOK stellte in ihrer Zwischenbilanz vom 17. März 2026 die höheren Behandlungskosten in den Vordergrund. Sie verwies unter anderem auf den häufigeren Einsatz von manueller Therapie und Krankengymnastik am Gerät sowie auf einzelne Fälle mit besonders hohen Ausgaben.

Physio Deutschland hält diese Kostenbetrachtung für zu eng gefasst. Die Vorsitzende Andrea Rädlein argumentiert im Faktencheck des Verbandes, dass bestimmte Schulterdiagnosen eine intensivere und evidenzbasierte Behandlung erfordern. Eine häufigere manuelle Therapie könne daher eine fachlich begründete Entscheidung sein. Auch mehr gerätegestützte Physiotherapie passe zu Behandlungskonzepten, die Aktivierung, Kraftaufbau und Beweglichkeit stärker einbeziehen.

Der zentrale Streit betrifft die Auslegung höherer Anfangskosten. Die AOK sieht darin einen Anlass, die Wirtschaftlichkeit der Blankoverordnung zu prüfen. Rädlein hält dem entgegen, dass eine bedarfsgerechtere Therapie zunächst zwar mehr kosten könne, möglicherweise aber spätere Ausgaben durch lange Krankheitsverläufe oder eine Chronifizierung senke. Physio Deutschland weist zudem darauf hin, dass bislang keine Vollkostenrechnung den neuen Versorgungsweg mit der früheren Versorgung vergleicht.

Beide Positionen stoßen an dieselbe Datengrenze. Wissenschaftlich fundierte Ergebnisse zu Behandlungserfolg, Patientenzufriedenheit und langfristigen Folgekosten liegen für die Blankoverordnung noch nicht vor. Geplante Evaluationsstudien des Innovationsfonds sollen diese Lücke schließen. Bis dahin belegen die verfügbaren Zahlen vor allem, welche Leistungen abgerechnet wurden und wie viel sie gekostet haben.

Für Praxen erhöht die offene Frage nach dem Behandlungsergebnis den Wert nachvollziehbarer Verlaufsdaten. Wer Behandlungsart, Therapiefrequenz, klinische Begründung und erzielte Veränderungen sorgfältig dokumentiert, kann spätere Bewertungen auf mehr als nur Abrechnungsdaten stützen. Die politische Debatte zeigt damit bereits, welche Nachweise bei zusätzlicher therapeutischer Entscheidungsfreiheit voraussichtlich stärker gefragt sein werden.

VPT: „Die Strukturreform kann nicht warten“

Der VPT fordert eine grundlegende Reform der Ausbildung und des Berufsgesetzes, anstatt die Blankoverordnung schrittweise nachzubessern. Bei seiner Berliner Pressekonferenz am 8. Januar 2026 verwies der Verband auf rund 12.000 fehlende Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie auf ein Berufsgesetz aus dem Jahr 1994. Nach Ansicht des VPT erschweren veraltete Ausbildungsstrukturen die Personalgewinnung und eine eigenständigere Versorgung. Laut dem Bodymedia-Bericht über die VPT-Strukturreform will der Verband daher bereits in der Ausbildung Kompetenzen für den Direktzugang verankern.

Das Fünf-Säulen-Modell verbindet den Direktzugang mit einer umfassenderen Ausbildungsreform. Der VPT schlägt Studiengänge neben modernisierten Berufsfachschulen vor. Modulare Qualifikationen und anrechenbare Vorleistungen sollen den Wechsel zwischen beiden Bildungswegen ermöglichen. Eine bundesweit einheitliche Ausbildungsvergütung und die Schulgeldfreiheit sollen den Beruf zugänglicher machen. Zudem sollen bisher separat erworbene Zertifikatsqualifikationen in die Grundausbildung einfließen. Studiengänge sollen schließlich die diagnostischen und rechtlichen Kompetenzen vermitteln, die ein Direktzugang voraussetzt.

Der VPT setzt damit früher an als die AOK. Die AOK will zunächst wissenschaftlich fundiert beurteilen, welche Kosten und Behandlungsergebnisse mehr therapeutische Entscheidungsfreiheit ermöglichen. Der VPT betrachtet erweiterte Autonomie hingegen als Bestandteil der notwendigen Personal- und Ausbildungsreform. Die fehlenden Ergebnisdaten zur Blankoverordnung bleiben dabei ein offener Punkt. Auch Physio Deutschland weist darauf hin, dass wissenschaftlich fundierte Untersuchungen zu Qualität und Patientenzufriedenheit noch ausstehen.

Was sich für Praxen im Alltag ändert

Die Blankoverordnung verlagert einen Teil der wirtschaftlichen und fachlichen Verantwortung auf die Physiotherapiepraxis. Laut „Ärzte Zeitung“ geben Ärzte dabei die Budgetverantwortung und das damit verbundene Regressrisiko ab. Der verordnende Arzt stellt weiterhin die Diagnose und eröffnet den Zugang zur Behandlung. Die Praxis entscheidet jedoch im vertraglich vorgesehenen Rahmen über Heilmittel, Häufigkeit und Behandlungsdauer.

Der Aufnahmeprozess muss diese zusätzliche Entscheidungsverantwortung widerspiegeln. Ihre Praxis sollte zunächst prüfen, ob Diagnose und Verschreibung in den Anwendungsbereich der Blankoverordnung fallen. Anschließend müssen die behandelnden Ärzte den Ausgangsbefund so erfassen, dass spätere Entscheidungen nachvollziehbar bleiben. Ein allgemeiner Hinweis auf Schmerzen reicht kaum aus, wenn die Praxis auf dieser Grundlage Umfang und Verlauf der Behandlung festlegt.

Eine fundierte Dokumentation verbindet Befund, Behandlungsziel und konkrete Entscheidung. Wenn eine Praxis beispielsweise die Behandlungshäufigkeit erhöht oder eine andere Maßnahme wählt, sollte aus der Akte der klinische Grund dafür hervorgehen. Bei Verlaufskontrollen muss zudem ersichtlich sein, warum die Behandlung fortgesetzt, angepasst oder beendet wurde. Solche Einträge unterstützen interne Fallprüfungen und erleichtern Rückfragen seitens der Kostenträger.

Der Direktzugang würde die Verantwortung noch weiter verlagern. Ohne ärztliche Verordnung müsste die Physiotherapiepraxis zusätzlich beurteilen, ob eine Physiotherapie überhaupt angezeigt ist oder ob eine ärztliche Abklärung erforderlich ist. Die Bundesärztekammer knüpft einen möglichen Direktzugang daher an vorab definierte Versorgungsaufgaben, einen klaren Handlungsrahmen und ein Qualifikationsniveau, auf dessen Grundlage Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten Warnsignale zuverlässig erkennen können. Diese Position deutet darauf hin, dass ein künftiges Direktzugangsmodell strukturierte Erstuntersuchungen und dokumentierte Überweisungsentscheidungen erfordern dürfte.

Praxisleitungen können ihre Abläufe bereits vor weiteren Reformschritten überprüfen. Aufnahmeformulare sollten die erforderlichen Verschreibungs- und Befunddaten vollständig erfassen, und Dokumentationsvorlagen sollten klinische Entscheidungen mit dem jeweiligen Befund verknüpfen. Regelmäßige Stichproben zeigen, ob Behandlungsänderungen auch Monate später noch nachvollziehbar sind. Die verwendete Physiotherapie-Software muss solche Informationen zuverlässig zusammenführen oder an das führende Dokumentationssystem weiterleiten können.

Warum Praxissoftware und EPA-Integration gerade jetzt an Bedeutung gewinnen

Praxissoftware gewinnt an Bedeutung, wenn eine Praxis ihre Therapieentscheidungen nachvollziehbar begründen muss. Eine belastbare Patientenakte dokumentiert den Ausgangsbefund, die gewählte Behandlung und spätere Anpassungen. Sie verknüpft diese Entscheidungen zudem mit dem Therapieverlauf. Im Rahmen der Blankoverordnung trägt die Praxis eine größere Verantwortung dafür, dass diese Kette lückenlos und fachlich fundiert bleibt.

Die elektronische Patientenakte ersetzt dabei nicht die interne Behandlungsdokumentation. Ihre Praxis benötigt weiterhin ein zentrales Dokumentationssystem für Befunde, Verlaufsnotizen und abrechnungsrelevante Angaben. Gute Schnittstellen reduzieren doppelte Eingaben und ermöglichen einen kontrollierten Datenaustausch. Exportfunktionen sollten Unterlagen in einem lesbaren Format bereitstellen, ohne dass Mitarbeiter Informationen aus mehreren Anwendungen manuell zusammensuchen müssen.

Physitrack ergänzt diese technische Struktur als Software für die Verschreibung von Übungen und die Therapiebegleitung. Die Plattform übermittelt Heimtrainingsprogramme und erfasst unter anderem absolvierte Einheiten sowie Angaben zu Schmerzen und Schwierigkeitsgrad. Vorhandene EHR- und Praxissoftware-Integrationen können solche Daten an das eigentliche Dokumentationssystem weiterleiten. Physitrack ersetzt jedoch weder SOAP-Notizen noch Funktionen für Befunde, Termine, Abrechnungen oder Patientenakten.

Praxisinhaber sollten daher prüfen, welches System die rechtlich maßgebliche Behandlungsakte führt und welche Anwendungen Daten dorthin übertragen. Der Test sollte einen vollständigen Patientenfall abbilden, einschließlich Aufnahme, Therapieanpassung und Abschlussbericht. Prüfen Sie außerdem, ob Zugriffsrechte, Änderungen und Exporte nachvollziehbar bleiben.

Unsere deutschsprachigen Inhalte zur ePA-Integration und zum Vergleich von Physiotherapie-Software helfen bei der anschließenden Bestandsaufnahme. Entscheidend bleibt die Rollenverteilung im Softwarebestand. Das Dokumentationssystem führt die Akte, während angebundene Anwendungen strukturierte Therapie- und Verlaufsdaten beisteuern.

Fazit: Autonomie geht mit einer Nachweispflicht einher

Die Blankoverordnung und der Direktzugang gewähren Physiotherapiepraxen mehr klinische Entscheidungsfreiheit. Gleichzeitig müssen die Praxen nachvollziehbar darlegen, warum die Behandelnden eine Behandlung gewählt, angepasst oder beendet haben.

Praxisinhaber sollten ihre Abläufe daher bereits heute auf diese Verantwortung vorbereiten. Eine strukturierte Aufnahme und einheitliche Dokumentationsstandards schaffen die notwendige Grundlage. Die eingesetzte Physiotherapie-Software sollte außerdem relevante Verlaufsdaten zuverlässig an das führende Dokumentationssystem oder die ePA übermitteln können.

Abwarten löst diese organisatorischen Aufgaben nicht. Praxen können ihre Arbeitsabläufe, Zuständigkeiten und Software bereits prüfen, bevor der Gesetzgeber den nächsten Reformschritt festlegt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Direktzugang und Blankoverordnung?

Bei der Blankoverordnung stellt weiterhin eine Ärztin oder ein Arzt die Diagnose und stellt die Heilmittelverordnung aus. Die physiotherapeutische Praxis legt anschließend die Heilmittel, die Behandlungshäufigkeit und die Behandlungsdauer fest. Beim Direktzugang beginnen Patienten die Physiotherapie ohne vorherige ärztliche Verordnung.

Ist die Blankoverordnung bereits Realität?

Die Blankoverordnung gilt in der Physiotherapie seit dem 1. November 2024 für festgelegte Diagnosen auf der Grundlage von § 125a SGB V. Ärztinnen und Ärzte bleiben dabei der Zugangspunkt zur Versorgung. Die gesetzlich vorgesehenen Zwischen- und Abschlussberichte sollen Kosten, Leistungsumfang und Behandlungsqualität bewerten.

Wann gibt es den Direktzugang?

Für den Direktzugang steht noch kein Starttermin fest. Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit eine gesetzliche Grundlage für Modellvorhaben zum Direktzugang. Erst nach einer gesetzlichen Entscheidung könnten Krankenkassen und Berufsverbände solche Pilotprojekte vereinbaren.

Ändert sich die Verordnung selbst oder nur die Behandlungsplanung?

Bei der Blankoverordnung ändern sich beide Aspekte in unterschiedlichem Umfang. Die Arztpraxis stellt weiterhin eine Verordnung für eine festgelegte Diagnose aus, überlässt jedoch wesentliche Behandlungsparameter der Physiotherapiepraxis. Ein künftiger Direktzugang würde die ärztliche Verordnung als Zugangsvoraussetzung vollständig entfallen lassen.

Muss meine Praxis jetzt schon etwas unternehmen?

Praxen sollten ihre Abläufe für Blankoverordnungen bereits heute klar festlegen. Aufnahme, Befund, Therapieentscheidung, Anpassungen und Ergebnisse sollten nachvollziehbar dokumentiert werden, da die Praxis eine größere Verantwortung für die Behandlung trägt. Geeignete Physiotherapie-Software kann Übungsprogramme, Daten zur Therapietreue und den Datenaustausch mit Dokumentationssystemen unterstützen.

Kevin Kaminyar
Leiter Wachstum weltweit